27.01.2015

 

Je suis Charlie - die Presse- und Meinungsfreiheit muss verteidigt werden! Dem stimme ich rundum zu - und berichte daher heute über den Fall des Bloggers Klaus Schreiner, der mit 30.300 Euro Strafe bedroht ist. Weil er die Presse- und Meinungsfreiheit in Österreich für sein Recht hält. Was leider nicht ganz der Fall ist, wie die folgende Fallbeschreibung aufzeigt.
 

Courage kann man nicht kaufen

Der Fall des Bloggers Klaus Schreiner – 30.300 Euro Strafe für freie Meinungsäußerung

Zur Person
Klaus Schreiner
Geburtsjahr 1969, wohnhaft in Innsbruck, ledig, Weltverbesserer, Konsumverweigerer und Geringverdiener
Beruflicher Werdegang
Gelernter Kaufmann, langjährig als Industriekaufmann in der Privatwirtschaft tätig, seit 2006 selbstständiger Kleinstunternehmer (Finanzbuchhaltung und Lohnverrechnung)
Persönliche Leidenschaften
Fach- und Sachbücher über Wirtschaft, Globalisierungskritik, u. v. m., überparteilich politisch aktiv, u. a. durch Massen-E-Mail-Aussendungen an Medien und Politiker, Betreiber des Blogs www.aktivist4you.at .

Zur Ausgangslage
Anklägerin: Die Steiermärkische Bank und Sparkasse AG, Graz.
Streitgegenstand:
Veröffentlichung des Buchcovers des Romans „Bankster Club“ von Harvey Friedman am Blog. Der Roman behandelt literarisch verpackt u. a das Thema "Hypo Alpe Adria" sowie andere Machenschaften einheimischer Bankinstitute. Er wurde noch vor Erscheinungstermin allerdings äußerst fragwürdig „verboten“. Aus Versäumnis eines Einspruches gegen die Klage aufgrund Abwesenheit des Autors an seiner Postzustelladresse wurde ein gerichtliches Anerkennungs- und Versäumnisurteil vom April 2014, mit dem Verbot von Bankster Club erwirkt.

Zum Ablauf des Falles Klaus Schreiner
02.06.2014    

Bei der Friedensmahnwache in Wien entstand ein Youtube-Video mit einem Interview mit dem Autor, das auf www.aktivist4you.at veröffentlicht wurde.

 

26.06.2014

Eingang eines eingeschriebenen Briefs des Anwalts der Steiermärkischen Bank u. Sparkasse AG im Büro von Klaus Schreiner mit der Aufforderung das eingebettete Video zu löschen, da es angeblich die Persönlichkeitsrechte der Sparkasse beeinträchtigt und ein Gerichtsurteil darüber vorliegt. Da dieser Klaus Schreiner zu dem Zeitpunkt auf Urlaub und nicht erreichbar war, konnten erste Terminvorgaben seitens der Bank nicht eingehalten werden. Urlaubsunterbrechung aufgrund des Anwaltsschreibens, um kurzfristig reagieren zu können.

 

01.07.2014

1. Brief von Klaus Schreiner an die Kanzlei u. a. mit der Aufforderung das erwähnte Gerichtsurteil zu übersenden, da eine Schädigung der Bank im Video nicht erkennbar war.

 

01.07.2014

Das Video wurde entfernt, nur ein Link zu dem YouTube-Redebeitrag gesetzt.

 

03.07.2014

Eingang des Schreibens vom Anwalt mit der Aufforderung die Informationen über das Buch Bankster-Club vom Blog zu nehmen und nicht zu bewerben – erneut mit Hinweis auf aber ohne Übersendung des Gerichtsurteils

 

17.07.2014

2. Brief an die Kanzlei mit Übersendung Textprotokoll der angeblich inkriminierten Äußerung

 

21.07.2014

Erneute Anforderung des Urteils, das den Youtubebeitrag bzw. das Buch verbietet durch Klaus Schreiner an die Anwaltskanzlei, worauf ebenfalls nicht reagiert wurde!

 

26.07.2014

Das Video wurde erneut im Blog eingebunden, da neben der einfachen Behauptung seitens der Anwälte keine nachvollziehbaren, rechtlichen Dokumente vorlagen. Die Behauptung durch Anwälte stellt noch keine Rechtsgrundlage dar, auf die ein Blogbetreiber reagieren muss.

 

Zwischen August und Ende Oktober gab es keinerlei weiteren Briefwechsel.

 

31.10.2014

Eingang des eingeschriebenen Beschlusses des Gerichtes in Innsbruck, der – da kein Einspruch erfolgt sei, davon ausging, dass Schreiner mit den Forderungen des Anwaltes übereinstimme und die Buchbewerbung in Form des Cover des Buches vom Blog nehmen werde, da ansonsten Strafe drohe. Streitwert Klage € 30.300,--. Ein Streitwert, der in keinem Verhältnis zum Fall steht, da die Bank bis zu diesem Zeitpunkt keinen Schaden erlitten hat, sondern auf existenzielle Bedrohung und damit Einschüchterung des Beklagten abzielt.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt war keine Klage bei Schreiner eingegangen, es gab keine postalische Verständigung über ein Einschreiben, also auch keine Möglichkeit Einspruch zu erheben. Klaus Schreiner hat also zwei Verständigungsbenachrichtigungen für Einschreiben offensichtlich nicht erhalten. Das Schreiben des Anwaltes vom 21.07.14 und die Klage der Steiermärkischen Sparkasse durch das Landesgericht Innsbruck vom 06.10.14. Den Juristen der Sparkasse und des Gerichts musste dies aber bekannt sein, da ja der Erhalt der Dokumente nicht bestätigt wurde.

 

05.11.2014

Anforderung der Klage durch Klaus Schreiner sowie Einsprüche!

 

18.11.2014

Nachträglicher postalischer Eingang der Klage durch Zusendung seitens des LG-Ibk. Weiterhin: Eingang eines Exekutionsantrag, ein abzugebendes Vermögensverzeichnis, sowie eines Verfahrenshilfeantrages

 

19.11.2014

Pressekonferenz – Sparkassen-Special mit dem Kreditopferverein in Linz

 

30.11.2014

Ein kurzer, sachlicher Artikel erschien in www.meinbezirk.at/tirol/innsbruck, in dem über den Fall Klaus Schreiner berichtet wurde. Dieser wurde - offensichtlich nach Kontaktaufnahme durch die Rechtsanwälte der Bank - kurze Zeit später wieder vom Netz genommen.

 

02.12.2014

Eingang einer Strafe über € 13.500,-- seitens des Bezirksgerichts Innsbruck (BG-Ibk) aufgrund Widersetzen des gerichtlichen Beschlusses. Weiters eine Haftandrohung bei Wiederholung bis zu einem Jahr! Hierbei bezog man sich aber bereits auf die reinen Informationen über den Fall an sich. Es wurde Klaus Schreiner damit untersagt, auf seinem Blog über seine gerichtliche Auseinandersetzung zu berichten. Das BG-Ibk erließ diese Strafe offensichtlich ohne große Prüfung der Rechtmäßigkeit! Dem Richter vom Landesgericht Innsbruck (LG-Ibk) wusste bis 08.01.15 nichts von den Strafen durch das BG-Ibk.

 

02.12.2014

Innerhalb eines guten Monats waren 6 Beugehaftanträge, 6 Exekutionsanträge und 7 Rechtsanwaltshonorarnoten eingegangen. Daher summierten sich die Kosten inkl. Anwalts- und Gerichtskosten Kosten auf über 20.000 Euro – für einen geringverdienenden gemeinwohlorientierten Blogger existenzvernichtend.

 

16.12.2014

Antrag auf Entzug der Verfahrenshilfe durch den Rechtsvertreter der Bank ging nach Weihnachten am 30.12.14 bei Klaus Schreiner ein

 

11.01.2015

In Graz berichtet die Selbsthilfegruppe Mobbing über den Fall – ganz öffentlich. www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

 

13.01.2015

Seitens des Verfahrenshelfers werden zwei umfangreichen Einsprüche gegen den Entzug der Verfahrenshilfe sowie gegen den ursprünglich (am 30.10) eingelangten Beschluss des LG Ibk erhoben.

 

15.01.2015

Provinnsbruck „traut“ sich, über den Fall zu berichten. Mal sehen, ob bzw. wann die Anwälte dort anklopfen http://provinnsbruck.at

 

18.01.2015

Youtube-Veröffentlichung eines Interviews von www.Zeitsinn.at mit Klaus Schreiner

 

19.01.2015

Zahlungsauftrag-Mandatsbescheid Exekutionssache Strafe € 13.500,– Steiermärkische Bank und Sparkassen AG gg. Schreiner Klaus aufgrund € 30.300,– Buchbewerbungsklage. Bei Nichtzahlung Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe!

 

20.01.2015

Der Richter des LG Ibk hat den Antrag auf Entzug der Verfahrenshilfe abgewiesen.

 

23.01.2015

Gründung einer neuen Facebookseite als Informationsquelle für die Medien - Tiroler FREIHEITSKAMPF 2.0 Bankster Club Romanbuchbewerbungsverbot

 

27.01.2015

Versand einer Presse-Information an die österreichischen Medien – geplant ist die Versendung im gesamten deutschsprachigen Raum.

 


Aktueller Status
Es sieht so aus, dass Klaus Schreiner, da er sich für die freie Meinungsäußerung einsetzt, in Kürze in einem Zivilprozess wegen nicht vorhandener Geldmittel und der freien Presse- u. Meinungsäußerung inhaftiert werden wird.

Fakt ist, dass es unzählige Webseiten gibt, die ungestraft über den Fall bzw. das Buch berichten – darunter
https://www.kreditopferhilfe.net/de/weiterfuehrendes/buchempfehlung
https://neuezeitepoche.wordpress.com/2014/11/28/das-verbotene-buch-banksterclub-in-osterreich/
http://www.bankingleaks.com/seite3.html
http://mobbing-konkret.jimdo.com/hypo-alpe-adria/harvey-friedman/
um nur vier Informationsquellen exemplarisch aufzuführen. Auch Buchhändler, die das Buch bewerben und verkaufen! Das legt den Verdacht nahe, dass an Klaus Schreiner offensichtlich willkürlich stellvertretend ein Exempel statuiert wird – das bei allen anderen für die notwendige Angst sorgen soll.

Folgende Fragen stellen sich:
Warum wird nur Klaus Schreiner verklagt und nicht alle anderen auch?
Wieso sind die Abbildung des Buchcovers bzw. die Verlinkung eines öffentlich zugänglichen Youtube-Videos, das meines Wissens nicht verboten wurde, ausreichend, um derart existenzbedrohend hohe Klagewerte zu begründen?
Wie kann die Berichterstattungen am eigenen Blog mit seinen offenen Briefen an die Klägerin und an das Landesgericht Innsbruck als Buchbewerbung gegenüber dem BG-Ibk ausgelegt werden?
Wie begründet sich eine hohe Strafe (€ 13.500,--!!) bei der Berichterstattung über den eigenen Fall?
Wurde seitens der Gerichte überhaupt eine inhaltliche Prüfung in Bezug auf die Berichterstattung vorgenommen?
Wieso wird Klaus Schreiner bei Wiederholung der Berichterstattung über seine eigene Situation mit bis einjährigen gerichtlich Haftstrafen bedroht?
Gelten Presse- und Meinungsfreiheit nicht mehr für jeden?
Oh je, lieber Charlie.
 
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