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01.02.2017
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WARNUNG - FAKE NEWS - WARNUNG - FAKE NEWS - WARNUNG
Unsere zukünftigen Fake-News-Rechercheure - Zensor darf man ja nicht sagen - haben keine Kosten und Mühen gescheut, zusammen mit frontal 21 die rechtlichen Auswirkungen der Lebenssituation zweier AFD-Mitglieder zu evaluieren, um festzustellen, dass diesen laut Bundesmeldegesetz keine zwei Kandidaturen erlaube, da das BMG einen gemeinsamen Wohnsitz erforderlich mache. Was hat es damit auf sich? |
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frontal21/correctiv haben folgendes berichtet: Frauke Petry und Marcus Pretzell haben geheiratet. In den Augen eines wichtigen Rechtsexperten ist das ein Riesenproblem, wie das ZDF-Magazin Frontal 21 herausgefunden hat. Verheiratete dürfen nur einen Hauptwohnsitz haben. Damit können sich Petry und Pretzell nicht gleichzeitig in Sachsen und NRW in den jeweiligen Landtag wählen lassen. Einer von beiden müsste abtreten. Das Problem ist sehr einfach zu beschreiben. Wer eine Ehe eingeht, muss sich einen gemeinsamen Hauptwohnsitz aussuchen. Das Bundesmeldegesetz ist da ziemlich eindeutig. Nun sind Frauke Petry und Marcus Pretzell seit einiger Zeit verheiratet. Doch die AfD-Bundesprecherin Frauke Petry ist mit ihrem Hauptwohnsitz in Sachsen gemeldet – und ihr Ehemann, der NRW-AfD-Chef Marcus Pretzell, in Bochum. Hier der Link zum Artikel: https://correctiv.org/blog/ruhr/artikel/2017/01/31/pretzell-und-petry-erklaerungsnot/
Die Wahrheit ist jedoch eine andere, nachzulesen in einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung 22.1.2 Fehlende gemeinsame Wohnung von Ehegatten oder Lebenspartnern Unterhalten Ehegatten oder Lebenspartner je eine eigene Wohnung, von denen keine vor- wiegend gemeinsam benutzt wird und haben sie auch keinen gemeinsamen Schwerpunkt der Lebensbeziehungen, ist § 22 Absatz 1, 3 und 4 BMG nicht einschlägig. In diesem Fall ist für jeden Ehegatten oder Lebenspartner eine alleinige Wohnung im Melderegister einzutra- gen. Auch hier der Link auf die Quelle http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/341-15.pdf;jsessionid=2B8EF2F6A7F333390A1223E293C1CFF1.2_cid339?__blob=publicationFile&v=1
correctiv - also die Fake-News-Kontrolleure - verbreiten selbst Fake News ... vielleicht um User anschließend als Fake-News-Verbreiter abstrafen zu können? - ähm ...
Und ja: es gibt genügend Gründe, sich negativ über die AFD zu äußern. Dafür brauche ich zumindest keine Fake News. |
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